Als Wahlärztin verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen.
Von auswärtigen Labors erbrachte Leistungen werden hingegen mit Ihrer Krankenkassa verrechnet.
Wenn Sie die beglichene Rechnung, die eine detaillierte Aufzählung aller Leistungen enthält, bei Ihrer Krankenkasse einreichen, bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet.
Das Ausmaß der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherung ab und kann im Vorhinein nur ungefähr abgeschätzt werden. Wir erteilen gerne Auskunft.
Bei Begleichung der Rechnung in der Ordination (bar oder Bankomat) erledigen wir das Einreichen selbstverständlich für Sie.
Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt im Allgemeinen den Restbetrag. Kosten für reisemedizinische Beratungen und Impfungen werden nicht rückerstattet.
Für Versicherte der KUF bin ich Vertragsärztin.